Impressum

 

Angaben gemäß §5 TMG:

 

Inna Bestok
Fotografie
Alte Donaustraße 7
93333 Neustadt

E-Mail: inna.bestok@gmx.de

 

Berufsbezeichnung: Fotografin

 

Quelle: durch den Impressum Generator www.e-recht.de erstellt.

 

Haftungsausschluss (Disclaimer)

 

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

 AGB

 

 1. Geltung der Geschäftsbedingungen

Lieferungen, Leistungen und Angebote des Fotografen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch bei nicht nochmals ausdrücklicher Vereinbarung. Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung – auch ohne ausdrückliche Einbeziehung – auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Leistung des Fotografen

Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen sind vom Fotografen anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglichen Gesamtkosten von mehr als 20% zu erwarten ist. Wird bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein Vertrag mit Dritten abgeschlossen, ist der Fotograf bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers einzugehen.

Erstellte Aufnahmen des Fotografen werde dem Auftraggeber grundsätzlich nicht im Rohdatenformat übergeben. Der Fotograf ist dem Auftraggeber gegenüber nicht dazu verpflichtet, die erstellten Aufnahmen über das zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten hinausgehende Maß zu archivieren oder aufzubewahren. Mit Übergabe der zu erstellenden Aufnahmen geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs vollumfänglich auf den Auftraggeber über.

3. Vergütung

Für die Erstellung von Fotografien wird eine Vergütung als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten, wie Reisekosten, Spesen, Modelhonorare, Requisite, Styling, Locationmieten, Bildbearbeitung sind vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert in durch den Fotografen in Rechnung gestellt. Sämtliche vom Kunden zu entrichtende Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge zzgl. der MwSt. in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Die Preise richten sich nach der zum Vertragsabschluß gültigen Preisliste oder nach einem schriftlichen Angebot. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Art der Bezahlung wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Bei dem Vertragsabschluss hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe 50% zu leisten. Die restlichen 50 % von der Gage in Bar am Ende der Fotoshootings (Hochzeit). Mit Fotomaterial Übergabe hat Inna Bestok den Vertrag erfüllt.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Fotoproduktion Änderungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen.

Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen, nicht zur Durchführung des Auftrages, ist der Fotograf berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:

Absage durch den Kunden nur bis zu 90 Arbeitstage vor Abwicklung des Auftrages ist kostenlos.

Absage durch den Kunden bis zu 60 Arbeitstage vor Abwicklung des Auftrages = 40% der veranschlagten Kosten.

Absage durch den Kunden bis zu 30 Arbeitstage vor Abwicklung des Auftrages = 60% der veranschlagten Kosten.

Absage durch den Kunden bis zu bis 14 Arbeitstag vor Abwicklung des Auftrages = 80% der veranschlagten Kosten

Die Geltendmachung von weiteren Schäden bleibt hiervon unberührt.

Inna Bestok und technisches Personal erhalten freie Parkmöglichkeiten vor Ort sowie freie Getränke und Verpflegung über die Dauer ihrer Anwesenheit im üblichen, vertretbaren Maß. Ab 150 km wird eine Übernachtung verlangt.

4. Übertragung von Nutzungsrechten / Eigentumsvorbehalt

Der Auftraggeber erwirbt an den in Auftrag gegebenen Bildern die einfachen Nutzungsrechte zum vertraglich festgelegten Zweck und Umfang. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Die zu übertragenden Nutzungsrechte, einschließlich aller Retuschen, Composings und anderer Nachbearbeitungen, erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten. Bei Fristüberschreitungen behält der Fotograf sich rechtliche Schritte im Sinne des Urheberschutzes vor. Hierdurch können Folgekosten für den Auftraggeber resultieren, insbesondere, wenn er Werke des Fotografen im Zeitraum des Zahlungsverzuges publiziert.

Besteht keine besondere Vereinbarung, wird das Nutzungsrecht für ein Jahr zur Nutzung in Anzeigen und Prospekten in Deutschland übertragen. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen und ist ohne diese rechtswidrig.

Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Die Fotografien sind so originalgetreu wie möglich wiederzugeben. Jede Änderung oder Umgestaltung bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen in Schriftform.

Bei Verwendung seines Werkes hat der Fotograf den Anspruch, als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung bzw. digitalen Übermittlung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten verknüpft werden. Bestehende Einträge in den Metadaten müssen erhalten bleiben. Der Fotograf ist berechtigt, alle von ihm erstellten Produkte uneingeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen. Die Zweitverwertung von Bildmaterial kann nur vom Fotografen genutzt werden.

5. Rechtsverletzungen / Überschreitung der Nutzungsrechte

Jegliche Nutzungen von Bildern des Fotografen durch den Auftraggeber, welche nicht von der Einräumung von Nutzungsrechten seitens des Fotografen gedeckt sind, ist seitens des Auftraggebers nach der jeweils gültigen Fassung der Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zu honorieren.

Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, für jeden Fall der unberechtigten Verwendung von Bildmaterial des Fotografen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen des jeweils für die gegenständliche Bildverwendung fälligen Bildhonorars.

Verstößt der Auftraggeber gegen die Verpflichtung zur Nennung des Fotografen nach Ziffer 4 dieser Bedingungen, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des jeweils für die gegenständliche Bildverwendung fälligen Bildhonorars.

6. Gewährleistung und Haftung

Der Fotograf sowie seine Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter haften gegenüber dem Auftraggeber aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

Der Fotograf verpflichtet sich, bei der Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung ausgeschlossen.

Zur Aufnahme durch den Auftraggeber überlassene Gegenstände werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu versichern. 

Inna Bestok Fotografin übernimmt keine Klärung von Rechten abgebildeter Personen oder Gegenständen, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular gegenüber dem Auftraggeber vorgelegt. Dem Fotografen werden vom Auftraggeber nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung dieser berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

Der Auftraggeber erklärt, dass er hinsichtlich dem Fotografen zu Erstellung von Aufnahmen übergebener Gegenstände, Bildern oder Bildbestandteilen, oder selbst mitgebrachter Modelle, die Klärung sämtlicher in Betracht kommender Rechte für den Fotografen übernommen hat und diesen insoweit von Ansprüchen von Dritter Seite freihalten wird.

Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.

Mängelrügen des Auftraggebers müssen schriftlich erfolgen und spätestens sieben Tage nach Übergabe beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Der Fotograf wird nach eigener Wahl unentgeltlich die Vertragsprodukte oder Teile davon nachbessern oder neu liefern, die aufgrund eines innerhalb der Gewährleistungsfrist liegenden Umstandes, insbesondere wegen Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, mangelnder Ausführung bzw. Herstellung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Mit Übergabe der Bilddaten an den Auftraggeber erlischt für den Auftragnehmer die Aufbewahrungspflicht. Eine Archivierung von Bilddaten durch den Auftragnehmer bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser ABG berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Der Fotograf ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz/Wohnsitz zu belangen.

 Alle Änderungen oder Erweiterungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

8.  Risiken und  Rücktritt

Es kann zu einem Datenverlust kommen. Dieser kann durch Versagen der Technik auftreten oder durch Versagen/Verlust des Datenträgers.

Ein Rücktritt seitens Inna Bestok ist möglich durch: Technisch bedingte Ausfälle oder andere wichtigen Gründe: Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch Inna Bestok (Vertreter) Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so früh wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.

 

  



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